Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Stand: 08.02.2021
Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäfte dieser Art, selbst wenn diese Bedingungen im Einzelfall nicht besonders in Bezug genommen worden sind.
Den Einkaufsbedingungen oder sonstigen Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners - nachstehend Kunde - wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich widersprechen.
Diese Bedingungen gelten nur, wenn der Kunde als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.
Unser Online-Shop richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB („Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“) zum Vertragsschluss. Verbrauchern wird lediglich die Möglichkeit eröffnet, dass diese sich Produkte im Warenkorb zusammenstellen und uns mit der Übermittlung des Warenkorbs und der vom Verbraucher bekanntgegebenen personenbezogenen Daten an einen Einzelhändler bzw. sonstigen Unternehmer (nachstehend: Einzelhändler) nach Wahl des Verbrauchers zum Zwecke der Angebotserstellung an den Verbraucher beauftragen. Über die vom Verbraucher gewünschte Übermittlung der Daten hinaus werden von uns gegenüber einem Verbraucher keine Leistungen erbracht – diese Übermittlung erfolgt für den Verbraucher kostenfrei; dies bedeutet, dass für die Vereinbarung und Einhaltung der Konditionen (bspw. Preisbestandteile etc.), Waren und sonstigen rechtlichen Bestimmungen und Bedingungen, insbesondere zum Datenschutz, im Verhältnis zum Verbraucher der Einzelhändler verpflichtet ist.
Die Anwendung von § 312i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Satz 2 BGB
(Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr) wird gegenüber
Unternehmern ausgeschlossen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes uns gegenüber dar
Nach Auswahl der Produktspezifikationen erfolgt die Aufnahme von Produkten durch Anklicken der Schaltfläche „in den Warenkorb“. Sie können weitere Produkte hinzufügen oder durch den Link „Warenkorb ansehen“ bzw. „Warenkorb“ in diesen gelangen.
Über die Schaltfläche „zur Kasse gehen“ gelangen Sie in den weiteren Bestellablauf: Dort können Sie sich mit einem registrierten Benutzer anmelden oder eine Registrierung vornehmen. Eine Bestellung als Gast ist nicht möglich.
Nach Anmeldung / Registrierung sind die abgefragten Angaben zu Rechnungsadresse, Lieferadresse, Versandart und der gewünschten Zahlungsmethode anzugeben sowie im Rahmen der Bestellübersicht die Zustimmung zur Geltung dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und der Datenschutzerklärung zu erteilen.
Eine von der Zahlungsmethode „Vorkasse“ abweichende Zahlungsbedingung steht unter dem Vorbehalt Ihrer hinreichenden Bonität; wir behalten uns vor, bei unzureichender Bonität eine Ausführung Ihrer Bestellung gegen Vorkasse anzubieten.
Eine verbindliche Bestellung wird ausgelöst durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“. Bis zur Nutzung des letztgenannten Buttons können Eingaben korrigiert oder geändert werden durch entsprechende Eingaben im jeweiligen Eingabefeld bzw. dem nachfolgenden Eingabeprozess.
Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail, die Ihre Bestellung nochmals zusammengefasst, inklusive dieser AGB und Widerrufsbelehrung, enthält; diese kann ausgedruckt werden. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist keine Annahmeerklärung durch uns verbunden. Wir können Ihr das Angebot innerhalb von 5 Werktagen annehmen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder Bestätigung der Auslieferung der bestellten Ware (maßgeblich ist jeweils der Eingang der Bestätigungen bei Ihnen) oder durch Aufforderung zur Zahlung.
Haben Sie ein Kundenkonto angelegt, werden Ihre Bestellungen dort hinterlegt und können von Ihnen nach passwortgeschütztem Login abgerufen werden.
Die Abwicklung der Bestellung erfolgt in der Regel auf elektronischem Weg, weshalb im Rahmen des Bestellvorgangs darauf zu achten ist, dass die E-Mail-Adresse richtig angegeben wurde und unsere E-Mails nicht im Spam-Filter verbleiben.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung zustande.
Das Liefergebiet beschränkt sich derzeit auf die Bundesrepublik
Deutschland. Speditionsware wird nur nach Absprache im Einzelfall auf
deutsche Inseln geliefert. Die Versandkostenfreiheit gilt nicht für
Paket-Lieferungen auf deutsche Inseln. Wir unterbreiten dem Kunden ein
konkretes Angebot.
Alle Preise verstehen sich EXW (unser Werk) in Euro und zuzüglich aller Steuern und Zöll
Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten sind wir berechtigt, zwischenzeitlich durch Preiserhöhung eingetretene Kostensteigerungen für Material, Herstellung, Montage, Personal, Lieferung oder ähnliches in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben.
Wir sind berechtigt, unsere Rechnungen dem Kunden per E-Mail zu übermitteln. Teilt der Kunde uns hierzu keine besondere E-Mail-Adresse mit, sind wir auch berechtigt, allgemeine E-Mail-Adressen (bspw. info@ o.ä.) des Kunden zu nutzen.
Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat (1) bei vereinbarter Vorkasse innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang, (2) bei anderen Zahlungsarten binnen 14 Tagen nach Lieferung und Rechnungszugang zu erfolgen. Skonto und Zielvereinbarungen gelten nur für den jeweils bestätigten Auftrag und begründen keinen Aufschub der Fälligkeit.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 12 %, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu ersetzen. Übersteigt der Zinssatz den gesetzlichen Zinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB, steht dem Kunden der Nachweis frei, dass ein Verzugsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Weisen wir einen höheren Verzugsschaden nach, so bleibt uns dessen Geltendmachung vorbehalten.
Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn wir über den Betrag vorbehaltlos verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist und der Betrag zu unserer vorbehaltslosen Verfügung steht. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung – gleich aus welchem Rechtsgrund – in Verzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt, so werden sämtliche unserer Forderungen sofort fällig, auch wenn im Einzelfall längere Zahlungsfristen eingeräumt sind.
Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, die unseren Anspruch aus dem jeweiligen Rechtsverhältnis gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorkasse oder angemessene Sicherheit zu verlangen. Das gilt auch, wenn uns solche vor Vertragsschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt werden. Wird die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung innerhalb der Nachfrist nicht geleistet, so sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten und Schadenersatz, insbesondere Schadenersatz statt Erfüllung, zu verlangen.
Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung oder das Zurückbehaltungsrecht beruhen auf demselben Rechtsverhältnis oder § 320 BGB oder die Ansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Die Versandkostenfreiheit gilt nicht für Paket-Lieferungen auf deutsche
Inseln. Wir unterbreiten dem Kunden ein konkretes Angebot. (Frage) s.o.
Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich und allenfalls annähernd. Fixgeschäfte müssen ausdrücklich vereinbart werden.
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Lieferverzögerungen aufgrund nicht richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung teilen wir dem Kunden unverzüglich mit.
Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Rohstofferschöpfung oder von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, auch bei unseren Zulieferanten, verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung, soweit die Störung auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss ist. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden baldmöglichst mit. Der Kunde und wir haben auch das Recht, bei dauerhaften Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Rohstofferschöpfung oder von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen oder für den Fall, dass wir ohne unser Verschulden von unseren Vorlieferanten nicht beliefert werden, unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche, ganz oder teilweise vom Vertrage zurücktreten. Etwaige erbrachte Leistungen sind im Falle eines Rücktritts unverzüglich zu erstatten. Derjenige Vertragspartner, der beabsichtigt, nach vorstehenden Regelungen vom Vertrag zurückzutreten hat dies mit einer Frist von zwei Wochen anzukündigen. Von dauernden Betriebsstörungen im vorstehenden Sinne kann ausgegangen werden, wenn die Störung länger als fünf Wochen dauert.
Angemessene Teillieferungen sind zulässig. Teillieferungen werden mit dem Wert der Teillieferung in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu zahlen.
Wir liefern EXW unser Sitz (Incoterms 2010). Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen des Kunden und nur auf dessen Kosten abgeschlossen.
Sollten wir ausnahmsweise „Frei Haus“ oder gemäß eines von EXW (unser Sitz) abweichenden Incoterms liefern, geht die Gefahr in jedem Fall spätestens mit Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Kunden über.
Für Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzugs gilt Ziff. 6.2.
Wird als Zahlungsart „Vorkasse“ vereinbart, beginnen Lieferfristen erst
mit Geldeingang; Liefertermine verschieben sich angemessen, wenn die
Zahlungsfrist nach Ziffer 3.4 überschritten wird.
Treten wir berechtigterweise vom Vertrag zurück, weil der Kunde seine
Verpflichtungen verletzt, und steht uns deshalb ein
Schadensersatzanspruch zu, sind wir – unbeschadet, aber unter Anrechnung
sonstiger Ansprüche – berechtigt, zum Ausgleich unserer Kosten einen
Pauschalbetrag in Höhe von 25 % der vereinbarten Nettovergütung zu
verlangen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein
Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
Mängelansprüche / Schadensersatz und Rücktritt durch den Kunden
Soweit wir zur Nacherfüllung verpflichtet sind, erfolgt diese nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ort der Nacherfüllung ist unser Sitz. § 377 HGB bleibt unberührt.
Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als dem vertraglich vorausgesetzten Ort verbracht wurde; die Rechte des Käufers nach § 439 III BGB werden hierdurch nicht eingeschränkt.
Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts oder des Dessins stellen keine Mängel dar.
Darüber hinaus stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrag und Minderung zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Schadensersatzansprüche bestehen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Ziffer..
Im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) haften wir bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Schadenersatz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden, wenn nachstehend nichts anderes geregelt ist. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ferner solche, bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
Dem Kunden stehen Schadensersatzansprüche gegen uns nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt in gesetzlicher Höhe zu, wenn diese durch uns, einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht sind und auf
-
einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
-
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder
-
dem Produkthaftungsgesetz oder
-
der Verletzung einer Pflicht aus einem übernommenen Beschaffungsrisiko oder einer übernommenen Garantie
beruhen.
Weitere Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.
Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.
Ansprüche des Kunden aufgrund von Sachmängeln verjähren in einem Jahr, es sei denn,
(1) bei der von uns gelieferten Ware handelt es sich um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und die dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder
(2) es handelt sich um Schadensersatzansprüche oder
(3) es handelt sich um Ansprüche, die auf einer/einem von uns übernommenen Garantie oder Beschaffungsrisiko beruhen oder
(4) der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen oder
(5) es handelt sich um Ansprüche nach § 445a BGB.
In den Fällen (1) bis (4) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Im Fall (5) gelten ebenfalls die gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn der
letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf im Sinne des §
474 BGB ist (insbesondere: Letztkäufer kauft als Verbraucher von einem
Unternehmer eine Sache); andernfalls (also ohne Beteiligung eines
Verbrauchers als Letztkäufer) beträgt die Verjährungsfrist 14 Monate.
Es bleibt bei den gesetzlichen Bestimmungen über die Hemmung, Ablaufhemmung und über den Neubeginn der Verjährung.
Für Rechtsmängel gelten die Ziffer 7.1 bis 7.2 entsprechend.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch aus später abgeschlossenen Verträgen und gleich aus welchem Rechtsgrund, bezahlt sind.
Für den Fall, dass der Eigentumsvorbehalt nur durch Eintrag in bestimmte Register oder/und unter Beachtung von besonderen sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen Gültigkeit erlangt, verpflichtet sich der Kunde, diese Voraussetzungen zu schaffen. Alle sich daraus ergebenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiterzuveräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes:
a. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Kunde nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung.
b. Der Kunde tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, mit anderen Gegenständen verbunden, vermischt oder vermengt ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben oder die Ware fest eingebaut ist. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, verbunden, vermischt oder vermengt ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu.
Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Kunde hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Kunde diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Kunden in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Kunde seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab.
c. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an.
d. Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Kunden oder Zahlungseinstellung durch den Kunden erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Kunden bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.
e. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Kunden zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
f. Beträge, die aus abgetretenen Forderungen beim Kunden eingehen, sind bis zur Überweisung gesondert für uns aufzubewahren.
g. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.
h. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Kunden um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.
i. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat
sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen
Umfang zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine
Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen
Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an
uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Erfüllungsort und Nacherfüllungsort ist jeweils unser S
Gerichtsstand ist Bielefeld. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland, sind wir auch berechtigt, unseren Kunden an
dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
Anzuwendendes Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland wie
zwischen zwei Vertragspartnern mit Sitz in Deutschland unter Ausschluss
solcher Rechtsnormen, die auf fremde Rechtsordnungen verweisen und des
Einheitlichen UN-Kaufrechtes (CISG).
Wir weisen insbesondere auf unsere Einbauvorschriften, Verarbeitungs- und
Pflegehinweise hin.
Online-Streitbeilegung (ODR)
Die europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitgestellt, die Sie unter dem folgenden Link finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr.. Als Verbraucher haben Sie die Möglichkeit, die OS-Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen mit uns zu nutzen. Unsere Kontaktmöglichkeiten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Rubrik. Wir sind zu den vorstehenden Angaben rechtlich verpflichtet, beteiligen uns jedoch an dieser Art der Streitbeilegung nicht.